
Mit unseren Rundschreiben informieren wir Sie und Ihr Praxisteam immer zeitnah über aktuelle Themen aus dem medizinischen und gesundheitspolitischen Bereich. Auf dieser Seite stellen wir unsere Rundschreiben zum Download zur Verfügung.
Rundschreiben vom 12. Juli 2010
Anämie-Diagnostik: Der Retikulozyten-Produktionsindex (RPI)
Bei der laborchemischen Differentialdiagnostik der Anämie sind einige wenige Parameter hilfreich, die Hinweise geben auf die Ursache der Erkrankung. Eine erste Einteilung liefern die Erythrozytenindices MCV (mittleres korpuskuläres Volumen) und MCH (mittlerer korpuskulärer Hämoglobingehalt), die beide beim normalen Blutbild berichtet und entweder gemessen oder aus den Werten für Hämoglobin und Erythrozytenzahl berechnet werden.
Rundschreiben vom 30. Juni 2010
Neue RILIBÄK 2008 und POCT
Seit dem 1. April 2010 ist die neue „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer labormedizinischer Untersuchungen“ (RILIBÄK) endgültig in Kraft getreten. Die Einhaltung der Richtlinie wird von den Eichbehörden überwacht. Alle Personen, die quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführen, müssen sie beachten.
Calcium, ionisiert-Blut POCT RILIBÄK
Erythrozyten-Blut POCT RILIBÄK
Hämoglobin A1c-Blut POCT RILIBÄK
Thrombozyten-Blut POCT RILIBÄK
Rundschreiben vom 20. Mai 2010
MDRD Formel
Die Überpüfung der Nierenfunktionen gehört zur Routinediagnostik bei Erwachsenen. Die Ergebnisse gehen ein in die Beurteilung des Gesundheitsstatus, in Dosierungen von Medikamenten, in die Vorbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie selbstverständlich in die diagnostische Bewertung akuter und chronischer Nierenerkrankungen. Der akzeptierte Marker für die Nierenfunktion ist die glomeruläre Filtrationsrate (GFR). Messbar ist die GFR in der klinischen Routine nicht. Ersatzweise wird die Kreatininclearance bestimmt - die Genauigkeit dieser Bestimmung ist durch mangelhafte Compliance bei der Urinsammlung beeinträchtigt.
Rundschreiben vom 01. April 2010
Patienteninformation: Aufklärung nach Gendiagnostikgesetz
Nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) muss die verantwortliche ärztliche Person vor der Vornahme einer genetischen Untersuchung und ggf. Veranlassung einer genetischen Analyse eine umfassende Aufklärung über Zweck, Art, Inhalt und Umfang der geplanten Untersuchung durchführen.
Um Ihnen hierfür eine Hilfestellung zu geben, haben wir einen Aufklärungsbogen ("Aufklärung nach GenDG") erstellt, der die vom Gesetz geforderten Aufklärungsinhalte abdeckt. Da das Gesetz nicht vorschreibt, ob die Aufklärung schriftlich oder mündlich zu erfolgen hat, können Sie mit diesem Aufklärungsbogen die betreffenden Patienten bereits vor der direkten ärztlichen Konsultation informieren und die Zustimmung zur genetischen Untersuchung einholen.
Der Aufklärungsbogen enthält auf der letzten Seite einen Überweisungsschein, der bereits mit einem Feld für die Unterschrift des Patienten versehen ist. Nach Abtrennen des Überweisungsscheins können Sie den auf der Vorderseite ebenfalls zu unterschreibenden Aufklärungsbogen in Ihrer Patientenakte zur Dokumentation ablegen. Diese Dokumentation wird vom Gesetz gefordert.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen mit diesem Aufklärungsbogen die tägliche Arbeit im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen erleichtern könnten.
Rundschreiben vom 10. März 2010
Differenzierung renaler Proteinurien
Die Beurteilung des Urins ist seit Jahrhunderten ein gängiges Verfahren in der medizinischen Diagnostik. Bekanntlich gehen die meisten Nierenerkrankungen mit einer vermehrten Eiweißausscheidung im Urin einher. Somit stellt die Untersuchung auf eine Proteinurie auch heute immer noch einen wesentlichen Bestandteil in der täglichen Diagnostik dar, ist doch einerseits das Untersuchungsmaterial leicht zugänglich, und stehen andererseits mit der Teststreifentechnik einfache Methoden zur Verfügung, die in jeder Praxis eingesetzt werden.
Jede Proteinurie soll abgeklärt werden, um frühzeitig nephrologische Erkrankungen zu erkennen. Hier bieten neue Untersuchungstechniken, bei denen verschiedene Leitproteine im Urin bestimmt werden, die Möglichkeit, prärenale Ursachen von renalen und postrenalen zu trennen, und bei den renalen Formen zwischen glomerulären und tubulären Formen zu unterscheiden und Mischformen zu erkennen.
Wir hoffen, dass Ihnen der beigefügte Leitfaden bei der Diagnose der Proteinurie behilflich ist, und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Ärztliche Information "Differenzierung renaler Proteinurien"
Rundschreiben vom 19. Februar 2010
Kaliumbestimmung im Serum
Sie haben sicherlich schon bemerkt, dass wir die Referenzbereiche für die Kaliumbestimmung im serum im Dezember angepasst haben. Diese Änderung war erforderlich, um der neueren Datenlage gerecht zu werden. Die alten Referenzbereiche wurden noch zu Zeiten ermittelt, als nicht gänzlich hämolysefreies Material zur Verfügung stand. Optimales Material für die Kaliumbestimmung ist jedoch Heparinblut oder Vollblut ohne Zusatz.
Rundschreiben vom 19. Februar 2010
Bestimmung des HbA1c
Die Bestimmung des HbA1c, einer Subfraktion des nicht-enzymatisch glykierten Hämoglobins zur retrospektiven Schätzung der Qualität der Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, ist seit vielen Jahren etabliert.
Die Bestimmung kann mit unterschiedlichen Methoden erfolgen, deren Ergebnisse alle in [%] auf die beim Diabetes Control and Complications Trial (DCCT)1 verwendete chromatografische Methode (NGSP, National Glycohemoglobin Standardization Program) bezogen werden. Mit dieser Methode werden jedoch nicht nur die glykierten Komponenten gemessen, sondern auch andere Fraktionen, deren Konzentration nicht von der Blutzuckerkonzentration im Blut abhängt. Sie werden damit zu hoch gemessen.
Rundschreiben vom Januar 2010
Das neue Gendiagnostikgesetz
Bundesrat und Bundestag haben das neue Gendiagnostikgesetz verabschiedet, welches zum 01. Februar 2010 in Kraft tritt.
Alle Untersuchungen, die Aufschluss über genetische Erkrankungen oder genetische Dispositionen geben, fallen unter das Gesetz und sind dezidiert geregelt. Neben pränataler Diagnostik aus Fruchtwasser und genetischer Analytik auf monogene Erbkrankheiten wie z.B. Chorea Huntington oder Hämophilie fallen auch genetische Dispositionen wie z.B. die Untersuchung der Faktor 5-Genmutation oder der Laktoseintoleranz sowie pränatale Berechnungen von Risiken für eine fetale Chromosomenstörung unter Berücksichtigung sonographischer und serologischer Marker, wie NT-Screening, Triple-Test und Quadruple-Test unter das Gesetz.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zum Download zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich an Ihr Labor, wenn Sie weitere Informationen wünschen.